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Bayern

Jugendamt Landkreis Rottal-Inn

Zuständig für 31 Städte und Gemeinden mit rund 120.497 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Kreisjugendamt Rottal-Inn
Ringstr. 4-7
84347 Pfarrkirchen
Auf der Karte zeigen
Telefon (Zentrale, verbindet weiter)
+49 8561 20-0
Sprechzeiten
Mo–Fr 8:00–12:00, Mo & Do 13:30–16:00
Offizielle Website
rottal-inn.de

Geprüft am 28.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Termine besser vorher telefonisch vereinbaren.

Für diese Orte ist das Jugendamt zuständig

Maßgeblich ist der Wohnort des Kindes. Städte mit eigenem Jugendamt sind hier nicht enthalten.

Was Sie hier kostenlos erledigen

Die wichtigsten Leistungen für Eltern. Einen Termin vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jugendamt Landkreis Rottal-Inn?

Das Kreisjugendamt Rottal-Inn sitzt in Ringstr. 4-7, 84347 Pfarrkirchen. Telefon: +49 8561 20-0 (Zentrale, verbindet weiter). E-Mail: info@rottal-inn.de. Sprechzeiten: Mo–Fr 8:00–12:00, Mo & Do 13:30–16:00.

Für welche Orte ist das Jugendamt Landkreis Rottal-Inn zuständig?

Für 31 Städte und Gemeinden, darunter Eggenfelden, Pfarrkirchen, Simbach a. Inn, Arnstorf, Gangkofen, Bad Birnbach, Triftern, Kirchdorf a. Inn und weitere. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort des Elternteils, bei dem das Kind lebt.

Was kostet eine Beistandschaft beim Jugendamt Landkreis Rottal-Inn?

Nichts. Die Beistandschaft ist kostenlos und wird schriftlich beim zuständigen Jugendamt beantragt (§ 1712 BGB). Das Jugendamt berechnet dann den Kindesunterhalt und setzt ihn durch.

Kann ich beim Jugendamt Landkreis Rottal-Inn die Vaterschaft anerkennen oder eine Sorgeerklärung abgeben?

Ja. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII). Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit und vereinbaren Sie vorher einen Termin.

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