Pfarrkirchen · 12.764 Einwohner
Jugendamt Pfarrkirchen
Pfarrkirchen hat kein eigenes Jugendamt. Zuständig ist das Jugendamt Landkreis Rottal-Inn.
Jugendamt Landkreis Rottal-Inn
- Anschrift
- Kreisjugendamt Rottal-Inn
Ringstr. 4-7
84347 Pfarrkirchen
Auf der Karte zeigen - Telefon (Zentrale, verbindet weiter)
- +49 8561 20-0
- info@rottal-inn.de
- Sprechzeiten
- Mo–Fr 8:00–12:00, Mo & Do 13:30–16:00
- Offizielle Website
- rottal-inn.de
Geprüft am 28.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Termine besser vorher telefonisch vereinbaren.
Postleitzahlen in Pfarrkirchen
Für alle diese Postleitzahlen innerhalb von Pfarrkirchen ist das Jugendamt Landkreis Rottal-Inn zuständig.
- 84347
Was Sie beim Jugendamt kostenlos erledigen
Das Jugendamt Landkreis Rottal-Inn hilft bei diesen Anliegen, meist ohne Kosten.
Beistandschaft
Das Jugendamt berechnet den Kindesunterhalt und setzt ihn für Alleinerziehende durch. Kostenlos, auf schriftlichen Antrag (§ 1712 BGB).
Ratgeber lesenUnterhaltsvorschuss
Zahlt der andere Elternteil nicht oder zu wenig, springt der Staat ein. Antrag bei der Unterhaltsvorschussstelle, meist im Jugendamt.
Ratgeber lesenBeurkundungen
Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII).
Ratgeber lesenTrennung und Umgang
Beratung zu Sorgerecht und Umgang nach einer Trennung, Hilfe bei einem Umgangsplan (§§ 17, 18 SGB VIII).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jugendamt ist für Pfarrkirchen zuständig?
Für Pfarrkirchen ist das Jugendamt Landkreis Rottal-Inn zuständig, Anschrift Ringstr. 4-7, 84347 Pfarrkirchen, Telefon +49 8561 20-0. Pfarrkirchen hat kein eigenes Jugendamt.
Was kostet eine Beistandschaft beim Jugendamt Landkreis Rottal-Inn?
Nichts. Die Beistandschaft ist kostenlos und wird schriftlich beim zuständigen Jugendamt beantragt (§ 1712 BGB). Das Jugendamt berechnet dann den Kindesunterhalt und setzt ihn durch.
Kann ich beim Jugendamt Landkreis Rottal-Inn die Vaterschaft anerkennen oder eine Sorgeerklärung abgeben?
Ja. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII). Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit und vereinbaren Sie vorher einen Termin.
Ebenfalls zuständig für
Weitere größere Orte, die zum Jugendamt Landkreis Rottal-Inn gehören.