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Pfarrkirchen · 12.764 Einwohner

Jugendamt Pfarrkirchen

Pfarrkirchen hat kein eigenes Jugendamt. Zuständig ist das Jugendamt Landkreis Rottal-Inn.

Jugendamt Landkreis Rottal-Inn

Anschrift
Kreisjugendamt Rottal-Inn
Ringstr. 4-7
84347 Pfarrkirchen
Auf der Karte zeigen
Telefon (Zentrale, verbindet weiter)
+49 8561 20-0
Sprechzeiten
Mo–Fr 8:00–12:00, Mo & Do 13:30–16:00
Offizielle Website
rottal-inn.de

Geprüft am 28.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Termine besser vorher telefonisch vereinbaren.

Postleitzahlen in Pfarrkirchen

Für alle diese Postleitzahlen innerhalb von Pfarrkirchen ist das Jugendamt Landkreis Rottal-Inn zuständig.

Was Sie beim Jugendamt kostenlos erledigen

Das Jugendamt Landkreis Rottal-Inn hilft bei diesen Anliegen, meist ohne Kosten.

Häufige Fragen

Welches Jugendamt ist für Pfarrkirchen zuständig?

Für Pfarrkirchen ist das Jugendamt Landkreis Rottal-Inn zuständig, Anschrift Ringstr. 4-7, 84347 Pfarrkirchen, Telefon +49 8561 20-0. Pfarrkirchen hat kein eigenes Jugendamt.

Was kostet eine Beistandschaft beim Jugendamt Landkreis Rottal-Inn?

Nichts. Die Beistandschaft ist kostenlos und wird schriftlich beim zuständigen Jugendamt beantragt (§ 1712 BGB). Das Jugendamt berechnet dann den Kindesunterhalt und setzt ihn durch.

Kann ich beim Jugendamt Landkreis Rottal-Inn die Vaterschaft anerkennen oder eine Sorgeerklärung abgeben?

Ja. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII). Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit und vereinbaren Sie vorher einen Termin.

Ebenfalls zuständig für

Weitere größere Orte, die zum Jugendamt Landkreis Rottal-Inn gehören.