Bruckmühl · 16.735 Einwohner
Jugendamt Bruckmühl
Bruckmühl hat kein eigenes Jugendamt. Zuständig ist das Jugendamt Landkreis Rosenheim mit Sitz in Rosenheim (rund 16 km entfernt).
Jugendamt Landkreis Rosenheim
- Anschrift
- Kreisjugendamt
Wittelsbacherstr. 53
83022 Rosenheim
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 8031 392-2301
- Offizielle Website
- landkreis-rosenheim.de
Geprüft am 28.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Termine besser vorher telefonisch vereinbaren.
Postleitzahlen in Bruckmühl
Für alle diese Postleitzahlen innerhalb von Bruckmühl ist das Jugendamt Landkreis Rosenheim zuständig.
- 83052
Was Sie beim Jugendamt kostenlos erledigen
Das Jugendamt Landkreis Rosenheim hilft bei diesen Anliegen, meist ohne Kosten.
Beistandschaft
Das Jugendamt berechnet den Kindesunterhalt und setzt ihn für Alleinerziehende durch. Kostenlos, auf schriftlichen Antrag (§ 1712 BGB).
Ratgeber lesenUnterhaltsvorschuss
Zahlt der andere Elternteil nicht oder zu wenig, springt der Staat ein. Antrag bei der Unterhaltsvorschussstelle, meist im Jugendamt.
Ratgeber lesenBeurkundungen
Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII).
Ratgeber lesenTrennung und Umgang
Beratung zu Sorgerecht und Umgang nach einer Trennung, Hilfe bei einem Umgangsplan (§§ 17, 18 SGB VIII).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jugendamt ist für Bruckmühl zuständig?
Für Bruckmühl ist das Jugendamt Landkreis Rosenheim zuständig, Anschrift Wittelsbacherstr. 53, 83022 Rosenheim, Telefon +49 8031 392-2301. Bruckmühl hat kein eigenes Jugendamt.
Wie weit ist das Jugendamt von Bruckmühl entfernt?
Der Sitz des Jugendamts in Rosenheim liegt rund 16 km Luftlinie von Bruckmühl entfernt. Viele Anliegen lassen sich telefonisch oder per E-Mail klären; fragen Sie auch nach Außenstellen oder Sprechtagen in Ihrer Nähe.
Was kostet eine Beistandschaft beim Jugendamt Landkreis Rosenheim?
Nichts. Die Beistandschaft ist kostenlos und wird schriftlich beim zuständigen Jugendamt beantragt (§ 1712 BGB). Das Jugendamt berechnet dann den Kindesunterhalt und setzt ihn durch.
Kann ich beim Jugendamt Landkreis Rosenheim die Vaterschaft anerkennen oder eine Sorgeerklärung abgeben?
Ja. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII). Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit und vereinbaren Sie vorher einen Termin.
Ebenfalls zuständig für
Weitere größere Orte, die zum Jugendamt Landkreis Rosenheim gehören.