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Bayern

Jugendamt Landkreis Rosenheim

Zuständig für 46 Städte und Gemeinden mit rund 258.637 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Kreisjugendamt
Wittelsbacherstr. 53
83022 Rosenheim
Auf der Karte zeigen
Offizielle Website
landkreis-rosenheim.de

Geprüft am 28.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Termine besser vorher telefonisch vereinbaren.

Für diese Orte ist das Jugendamt zuständig

Maßgeblich ist der Wohnort des Kindes. Städte mit eigenem Jugendamt sind hier nicht enthalten.

Was Sie hier kostenlos erledigen

Die wichtigsten Leistungen für Eltern. Einen Termin vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jugendamt Landkreis Rosenheim?

Das Kreisjugendamt sitzt in Wittelsbacherstr. 53, 83022 Rosenheim. Telefon: +49 8031 392-2301. E-Mail: poststelle@lra-rosenheim.de. Termine vereinbaren Sie am besten vorher telefonisch.

Für welche Orte ist das Jugendamt Landkreis Rosenheim zuständig?

Für 46 Städte und Gemeinden, darunter Kolbermoor, Bad Aibling, Bruckmühl, Wasserburg a. Inn, Raubling, Prien a. Chiemsee, Feldkirchen-Westerham, Stephanskirchen und weitere. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort des Elternteils, bei dem das Kind lebt.

Was kostet eine Beistandschaft beim Jugendamt Landkreis Rosenheim?

Nichts. Die Beistandschaft ist kostenlos und wird schriftlich beim zuständigen Jugendamt beantragt (§ 1712 BGB). Das Jugendamt berechnet dann den Kindesunterhalt und setzt ihn durch.

Kann ich beim Jugendamt Landkreis Rosenheim die Vaterschaft anerkennen oder eine Sorgeerklärung abgeben?

Ja. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII). Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit und vereinbaren Sie vorher einen Termin.

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