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Bayern

Jugendamt Stadt Rosenheim

Zuständig für alle Familien mit Wohnsitz in Rosenheim.

Kontakt

Anschrift
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (IV/51)
Reichenbachstr. 8
83022 Rosenheim
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Offizielle Website
bayernportal.de

Geprüft am 28.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Termine besser vorher telefonisch vereinbaren.

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Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jugendamt Stadt Rosenheim?

Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (IV/51) sitzt in Reichenbachstr. 8, 83022 Rosenheim. Telefon: +49 8031 365-1516. E-Mail: jugendamt@rosenheim.de. Termine vereinbaren Sie am besten vorher telefonisch.

Was kostet eine Beistandschaft beim Jugendamt Stadt Rosenheim?

Nichts. Die Beistandschaft ist kostenlos und wird schriftlich beim zuständigen Jugendamt beantragt (§ 1712 BGB). Das Jugendamt berechnet dann den Kindesunterhalt und setzt ihn durch.

Kann ich beim Jugendamt Stadt Rosenheim die Vaterschaft anerkennen oder eine Sorgeerklärung abgeben?

Ja. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII). Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit und vereinbaren Sie vorher einen Termin.

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