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Bayern

Jugendamt Landkreis Garmisch-Partenkirchen

Zuständig für 22 Städte und Gemeinden mit rund 89.296 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Olympiastraße 10
82467 Garmisch-Partenkirchen
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Offizielle Website
lra-gap.de

Geprüft am 28.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Termine besser vorher telefonisch vereinbaren.

Für diese Orte ist das Jugendamt zuständig

Maßgeblich ist der Wohnort des Kindes. Städte mit eigenem Jugendamt sind hier nicht enthalten.

Was Sie hier kostenlos erledigen

Die wichtigsten Leistungen für Eltern. Einen Termin vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jugendamt Landkreis Garmisch-Partenkirchen?

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie sitzt in Olympiastraße 10, 82467 Garmisch-Partenkirchen. Telefon: +49 8821 751-256. E-Mail: jugendamt@lra-gap.de. Termine vereinbaren Sie am besten vorher telefonisch.

Für welche Orte ist das Jugendamt Landkreis Garmisch-Partenkirchen zuständig?

Für 22 Städte und Gemeinden, darunter Garmisch-Partenkirchen, Murnau a. Staffelsee, Mittenwald, Oberammergau, Farchant, Grainau, Ohlstadt, Oberau und weitere. Maßgeblich ist in der Regel der Wohnort des Elternteils, bei dem das Kind lebt.

Was kostet eine Beistandschaft beim Jugendamt Landkreis Garmisch-Partenkirchen?

Nichts. Die Beistandschaft ist kostenlos und wird schriftlich beim zuständigen Jugendamt beantragt (§ 1712 BGB). Das Jugendamt berechnet dann den Kindesunterhalt und setzt ihn durch.

Kann ich beim Jugendamt Landkreis Garmisch-Partenkirchen die Vaterschaft anerkennen oder eine Sorgeerklärung abgeben?

Ja. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII). Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit und vereinbaren Sie vorher einen Termin.

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