Murnau a. Staffelsee · 11.994 Einwohner
Jugendamt Murnau a. Staffelsee
Murnau a. Staffelsee hat kein eigenes Jugendamt. Zuständig ist das Jugendamt Landkreis Garmisch-Partenkirchen mit Sitz in Garmisch-Partenkirchen (rund 22 km entfernt).
Jugendamt Landkreis Garmisch-Partenkirchen
- Anschrift
- Amt für Kinder, Jugend und Familie
Olympiastraße 10
82467 Garmisch-Partenkirchen
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 8821 751-256
- jugendamt@lra-gap.de
- Offizielle Website
- lra-gap.de
Geprüft am 28.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Termine besser vorher telefonisch vereinbaren.
Postleitzahlen in Murnau a. Staffelsee
Für alle diese Postleitzahlen innerhalb von Murnau a. Staffelsee ist das Jugendamt Landkreis Garmisch-Partenkirchen zuständig.
- 82418
Was Sie beim Jugendamt kostenlos erledigen
Das Jugendamt Landkreis Garmisch-Partenkirchen hilft bei diesen Anliegen, meist ohne Kosten.
Beistandschaft
Das Jugendamt berechnet den Kindesunterhalt und setzt ihn für Alleinerziehende durch. Kostenlos, auf schriftlichen Antrag (§ 1712 BGB).
Ratgeber lesenUnterhaltsvorschuss
Zahlt der andere Elternteil nicht oder zu wenig, springt der Staat ein. Antrag bei der Unterhaltsvorschussstelle, meist im Jugendamt.
Ratgeber lesenBeurkundungen
Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII).
Ratgeber lesenTrennung und Umgang
Beratung zu Sorgerecht und Umgang nach einer Trennung, Hilfe bei einem Umgangsplan (§§ 17, 18 SGB VIII).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jugendamt ist für Murnau a. Staffelsee zuständig?
Für Murnau a. Staffelsee ist das Jugendamt Landkreis Garmisch-Partenkirchen zuständig, Anschrift Olympiastraße 10, 82467 Garmisch-Partenkirchen, Telefon +49 8821 751-256. Murnau a. Staffelsee hat kein eigenes Jugendamt.
Wie weit ist das Jugendamt von Murnau a. Staffelsee entfernt?
Der Sitz des Jugendamts in Garmisch-Partenkirchen liegt rund 22 km Luftlinie von Murnau a. Staffelsee entfernt. Viele Anliegen lassen sich telefonisch oder per E-Mail klären; fragen Sie auch nach Außenstellen oder Sprechtagen in Ihrer Nähe.
Was kostet eine Beistandschaft beim Jugendamt Landkreis Garmisch-Partenkirchen?
Nichts. Die Beistandschaft ist kostenlos und wird schriftlich beim zuständigen Jugendamt beantragt (§ 1712 BGB). Das Jugendamt berechnet dann den Kindesunterhalt und setzt ihn durch.
Kann ich beim Jugendamt Landkreis Garmisch-Partenkirchen die Vaterschaft anerkennen oder eine Sorgeerklärung abgeben?
Ja. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII). Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit und vereinbaren Sie vorher einen Termin.
Ebenfalls zuständig für
Weitere größere Orte, die zum Jugendamt Landkreis Garmisch-Partenkirchen gehören.