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Garmisch-Partenkirchen · 28.305 Einwohner

Jugendamt Garmisch-Partenkirchen

Garmisch-Partenkirchen hat kein eigenes Jugendamt. Zuständig ist das Jugendamt Landkreis Garmisch-Partenkirchen.

Jugendamt Landkreis Garmisch-Partenkirchen

Anschrift
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Olympiastraße 10
82467 Garmisch-Partenkirchen
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Offizielle Website
lra-gap.de

Geprüft am 28.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Termine besser vorher telefonisch vereinbaren.

Postleitzahlen in Garmisch-Partenkirchen

Für alle diese Postleitzahlen innerhalb von Garmisch-Partenkirchen ist das Jugendamt Landkreis Garmisch-Partenkirchen zuständig.

Was Sie beim Jugendamt kostenlos erledigen

Das Jugendamt Landkreis Garmisch-Partenkirchen hilft bei diesen Anliegen, meist ohne Kosten.

Häufige Fragen

Welches Jugendamt ist für Garmisch-Partenkirchen zuständig?

Für Garmisch-Partenkirchen ist das Jugendamt Landkreis Garmisch-Partenkirchen zuständig, Anschrift Olympiastraße 10, 82467 Garmisch-Partenkirchen, Telefon +49 8821 751-256. Garmisch-Partenkirchen hat kein eigenes Jugendamt.

Was kostet eine Beistandschaft beim Jugendamt Landkreis Garmisch-Partenkirchen?

Nichts. Die Beistandschaft ist kostenlos und wird schriftlich beim zuständigen Jugendamt beantragt (§ 1712 BGB). Das Jugendamt berechnet dann den Kindesunterhalt und setzt ihn durch.

Kann ich beim Jugendamt Landkreis Garmisch-Partenkirchen die Vaterschaft anerkennen oder eine Sorgeerklärung abgeben?

Ja. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltstitel beurkundet das Jugendamt kostenlos (§ 59 SGB VIII). Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit und vereinbaren Sie vorher einen Termin.

Ebenfalls zuständig für

Weitere größere Orte, die zum Jugendamt Landkreis Garmisch-Partenkirchen gehören.